„In meiner täglichen Arbeit als Bestatter begleite ich Menschen in schweren Stunden. Dabei stellen wir immer wieder fest: Die größten Sorgen entstehen oft dann, wenn wichtige Entscheidungen ungeklärt sind. Ein Thema, das viele bis zuletzt vor sich herschieben, ist die rechtliche Betreuung“, sagt Vincenzo Leto vom Bestattungsunternehmen Leto von Butz.
Doch wer entscheidet eigentlich für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben dürfen Ehepartner oder Kinder nicht automatisch in allen Belangen rechtsverbindlich handeln.
Als Bestatter bin ich in der wohl schwierigsten Zeit Ihres Lebens an Ihrer Seite. Wir kümmern uns um den Abschied, die Formalitäten rund um die Bestattung und stehen Ihnen als ehrlicher Ansprechpartner zur Verfügung. „Im Rahmen dieser intensiven Begleitung werde ich oft nicht nur zur Bestattung befragt, sondern auch zu den vielen, oft überwältigenden Dingen, die danach kommen: der Nachlass. Und eines der größten Themen ist dabei fast immer: Was tun mit dem geerbten Haus?“, weiß Vincenzo Leto, Inhaber von Leto von Butz Bestattungen.
Als Bestattungsunternehmer begleitet Vincenzo Leto von Leto von Butz Bestattungen Familien in den schwersten Stunden. „Wir kümmern uns um die würdevolle Abschiednahme und die organisatorischen Schritte, die sofort notwendig sind. Doch ich merke immer wieder, wie viele Fragen und Unsicherheiten entstehen, wenn es um das geht, was unmittelbar auf die Bestattung folgt: der Nachlass und die Erbschaft“, erklärt Bestatter Vincenzo Leto.
Die Nachricht vom Tod eines geliebten Menschen bringt oft nicht nur Trauer mit sich, sondern auch die Auseinandersetzung mit dem Erbe. In den meisten Fällen bedeutet das eine finanzielle Bereicherung – aber manchmal heißt Erben auch, dass Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden oder Verpflichtungen übernehmen. Manchmal ist es daher ratsam, das Erbe auszuschlagen. Dieser Schritt sollte gut überlegt sein, denn er ist endgültig und mit klaren Fristen verbunden.
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