Die Nachricht vom Tod eines geliebten Menschen bringt oft nicht nur Trauer mit sich, sondern auch die Auseinandersetzung mit dem Erbe. In den meisten Fällen bedeutet das eine finanzielle Bereicherung – aber manchmal heißt Erben auch, dass Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden oder Verpflichtungen übernehmen. Manchmal ist es daher ratsam, das Erbe auszuschlagen. Dieser Schritt sollte gut überlegt sein, denn er ist endgültig und mit klaren Fristen verbunden.
In der Zeit der Trauer hat niemand den Kopf frei für komplizierte Formalitäten. Doch die Kündigung von Verträgen des verstorbenen Angehörigen gehört zu den wichtigsten Aufgaben, die zeitnah erledigt werden müssen. Geschieht dies nicht, können unnötige Kosten entstehen, die den Nachlass belasten. „Als Bestatter stehe ich Ihnen bei der Bewältigung dieser Aufgaben zur Seite.
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