Leto von Butz Bestattungen

Haus geerbt. Was nun? Wichtige Tipps vom Bestatter

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Haus geerbt. Was nun? Wichtige Tipps vom Bestatter

Als Bestatter bin ich in der wohl schwierigsten Zeit Ihres Lebens an Ihrer Seite. Wir kümmern uns um den Abschied, die Formalitäten rund um die Bestattung und stehen Ihnen als ehrlicher Ansprechpartner zur Verfügung. „Im Rahmen dieser intensiven Begleitung werde ich oft nicht nur zur Bestattung befragt, sondern auch zu den vielen, oft überwältigenden Dingen, die danach kommen: der Nachlass. Und eines der größten Themen ist dabei fast immer: Was tun mit dem geerbten Haus?“, weiß Vincenzo Leto, Inhaber von Leto von Butz Bestattungen.

Das Elternhaus ist mehr als nur ein Gebäude; es ist ein Ort voller Erinnerungen. Doch bei aller Trauer und emotionalen Belastung müssen Sie als Erbe einige praktische Fristen und Fallstricke beachten, die schnell viel Geld kosten können, wenn Sie sie ignorieren. Heute möchte ich Ihnen zwei der wichtigsten Tipps mit auf den Weg geben.

Das Haus nicht zu lange leer stehen lassen! Kostenfalle Gebäudeversicherung:

Nach dem Todesfall steht das Haus oft leer, während die Erben versuchen, die Situation zu überblicken. Das ist menschlich verständlich, aber aus versicherungstechnischer Sicht kann diese Verzögerung teuer werden.

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus vor Schäden wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diese Police basiert jedoch auf der Annahme, dass das Haus bewohnt ist.

Warum die leere Immobilie teuer wird:

  • Erhöhtes Risiko: Ein leeres Haus birgt höhere Risiken (z. B. unbemerkte Wasserrohrbrüche im Winter, Einbruch, Vandalismus). Es gibt niemanden, der täglich nach dem Rechten sieht, die Heizung kontrolliert oder schnell reagieren kann.
  • Meldepflicht: Sie sind in der Regel verpflichtet, Ihrer Gebäudeversicherung mitzuteilen, dass das Haus unbewohnt ist. Viele Verträge sehen vor, dass der Versicherungsschutz erlischt oder stark eingeschränkt wird, wenn das Haus länger als 60 Tage leer steht und die Versicherung nicht informiert wurde.
  • Der Aufschlag: Die Versicherer reagieren auf das erhöhte Risiko, indem sie einen sogenannten „Leerstandsrisikozuschlag“ verlangen. Dieser Zuschlag kann die Prämie für die Gebäudeversicherung deutlich erhöhen. 

„Mein Tipp: Kümmern Sie sich zeitnah darum, das Haus entweder aktiv zu bewohnen oder jemanden offiziell zu bestimmen, der sich regelmäßig und dokumentiert um die Immobilie kümmert. Informieren Sie Ihre Versicherung proaktiv über die Situation, um im Schadensfall nicht ohne Schutz dazustehen“, so Bestatter Vincenzo Leto.

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Der Steuervorteil durch Selbstnutzung - Die 10-Jahres-Frist

Die Erbschaftssteuer ist oft eine große Sorge für die Erben. Glücklicherweise bietet der Gesetzgeber eine attraktive Befreiung für das sogenannte Familienheim an – das ist das Haus oder die Wohnung, in der der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.

Wie Sie die Erbschaftssteuer sparen können:

  • Voraussetzung: Erben Sie das Haus als Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder als Kind des Verstorbenen.
  • Die Befreiung: Wenn Sie das geerbte Haus unverzüglich selbst beziehen (d.h. dort Ihren Hauptwohnsitz anmelden) und es danach zehn Jahre lang selbst bewohnen, kann der Wert der Immobilie vollständig von der Erbschaftssteuer befreit sein.

Das ist ein enormer finanzieller Vorteil, der gerade bei hochpreisigen Immobilien die Erben erheblich entlastet. „Achtung: Wenn Sie das Haus vermieten oder es vor Ablauf der zehn Jahre verkaufen oder ausziehen, entfällt die Befreiung nachträglich“.

Leto von Butz Bestattungen Solingen

„Als Ihr Bestattungsunternehmer weiß ich, wie überwältigend die Zeit nach einem Todesfall ist. Aber gerade das geerbte Haus zwingt Sie, schnell wichtige Entscheidungen zu treffen. Bevor Sie das Haus verkaufen, vermieten oder sanieren, prüfen Sie bitte diese zwei Kernfragen: Habe ich die Versicherung über den Leerstand informiert? Kann ich mir vorstellen, zehn Jahre in diesem Haus zu wohnen?“. Darüber hinaus rät Bestatter Vincenzo Leto seinen Kunden immer, sich frühzeitig fachkundigen Rat bei einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht zu holen, um die individuelle Situation optimal zu klären. Denn auch wenn er hier erste Orientierung bieten kann: Eine umfassende Beratung ist unerlässlich.

Wenn Sie in diesen schweren Stunden weitere Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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