Leto von Butz Bestattungen

Bestattungsvorsorge und die wichtige Rolle des Testaments

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Über den Tod hinaus denken: Bestattungsvorsorge und die wichtige Rolle des Testaments

Als Bestattungsunternehmer begleitet Vincenzo Leto von Leto von Butz Bestattungen Familien in den schwersten Stunden. „Wir kümmern uns um die würdevolle Abschiednahme und die organisatorischen Schritte, die sofort notwendig sind. Doch ich merke immer wieder, wie viele Fragen und Unsicherheiten entstehen, wenn es um das geht, was unmittelbar auf die Bestattung folgt: der Nachlass und die Erbschaft“, erklärt Bestatter Vincenzo Leto. „Deshalb ist die Bestattungsvorsorge so viel mehr als nur die Planung von Sarg und Blumen. Sie ist ein Akt der Fürsorge, der nicht nur die Beerdigung selbst, sondern auch die finanzielle Zukunft der Hinterbliebenen regelt. Und dazu gehört untrennbar: das Testament. Im Rahmen der Vorsorge empfehle ich meinen Kunden stets, sich auch über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Erbes Gedanken zu machen. Denn oft führt Unwissenheit über die Erbschaftssteuer zu unnötigen Belastungen für die Erben“, sagt Vincenzo Leto.

Wann wird Erbschaftssteuer fällig? Die wichtigsten Fakten

Die Erbschaftssteuer wird fällig, wenn Vermögen wie Geld, Immobilien oder Wertpapiere durch den Tod einer Person auf eine andere übergeht. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Hauptfaktoren ab:

  • Dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe (der sogenannten Steuerklasse).
  • Der Höhe des Vermögens, das den persönlichen Freibetrag übersteigt.

Viele Menschen glauben, dass das Vermögen automatisch steuerfrei bleibt. Das stimmt jedoch nur, solange der persönliche Freibetrag nicht überschritten wird. Die gute Nachricht: Der Staat gewährt jedem Erben einen bestimmten Freibetrag. Nur das Vermögen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird besteuert. Die Höhe dieser Freibeträge ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad. So haben Ehepartner höhere Freibeträge als Kinder und diese wiederum höhere Freibeträge als Enkel, Nichten oder Neffen.

Auch ein selbst genutztes Haus kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn der Erbe für zehn Jahre darin wohnt) steuerfrei an Ehepartner oder Kinder vererbt werden – unabhängig von den genannten Freibeträgen.

Leto Von Butz Bestattungen Freigrenzen Erbschaftssteuer 02

Handeln Sie jetzt: Bestattungsvorsorge und Testament in einem Zug

„Warum erzähle ich Ihnen das als Bestattungsunternehmer? Weil die Planung der Bestattung und die Regelung des Nachlasses oft Hand in Hand gehen sollten. Wenn Sie zu mir kommen, um Ihre Bestattungswünsche festzuhalten – sei es durch einen Vertrag oder die Hinterlegung einer Willenserklärung – schaffen Sie Klarheit, entlasten Ihre Familie und sichern Ihre Wünsche ab“, sagt Vincenzo Leto. „Nutzen Sie diesen Moment des bewussten Auseinandersetzens mit der eigenen Endlichkeit, um auch Ihr Testament zu verfassen oder zu überprüfen“.

  • Vermeiden Sie unnötige Steuerlasten: Ein gut durchdachtes Testament kann durch geschickte Verteilung des Vermögens (z. B. durch vorzeitige Schenkungen) oder die Nutzung aller Freibeträge die Steuerlast minimieren.
  • Vermeiden Sie Streit: Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das führt besonders bei Patchworkfamilien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder wenn größere Vermögenswerte vorhanden sind, oft zu langwierigem und teurem Streit unter den Hinterbliebenen.
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Mein Rat an Sie: Sichern Sie Ihre Bestattungswünsche und Ihre finanziellen Werte ab. Wir als Bestattungshaus kümmern uns um die Vorsorge. Für die komplexen Fragen des Erbrechts und der Steuer ziehen Sie bitte rechtzeitig einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht hinzu. Sie werden es Ihnen danken – und Ihre Erben auch.

Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge. Möchten Sie einen unverbindlichen Termin vereinbaren, um Ihre Wünsche festzuhalten?

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