Leto von Butz Bestattungen

Verträge kündigen im Todesfall

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Verträge kündigen im Todesfall: Drei Fehler, die Sie als Angehöriger vermeiden sollten

In der Zeit der Trauer hat niemand den Kopf frei für komplizierte Formalitäten. Doch die Kündigung von Verträgen des verstorbenen Angehörigen gehört zu den wichtigsten Aufgaben, die zeitnah erledigt werden müssen. Geschieht dies nicht, können unnötige Kosten entstehen, die den Nachlass belasten. „Als Bestatter stehe ich Ihnen bei der Bewältigung dieser Aufgaben zur Seite. Gern erkläre ich die drei häufigsten Fallstricke, die Angehörigen bei der Vertragsabwicklung begegnen – damit Sie sich sicher in diesem bürokratischen Dschungel bewegen können“, so Vincenzo Leto.

1. Der Irrglaube: „Der Vertrag endet automatisch mit dem Tod.“

Der häufigste und kostspieligste Fehler: Viele Verträge, die ein verstorbener Angehöriger abgeschlossen hat – ob Mobilfunk, Zeitungsabonnements, Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Energieversorger – enden nicht automatisch mit dem Sterbedatum. Im Gegenteil: Sie gehen erst einmal auf die Erben über. Das bedeutet: Ohne eine aktive Kündigung laufen die Zahlungsverpflichtungen einfach weiter. Die Unternehmen buchen weiterhin Beiträge ab, bis Sie als Erbe tätig werden.

Die praktische Lösung: Verschaffen Sie sich schnellstmöglich einen umfassenden Überblick über alle laufenden Verträge und Abonnements – am besten über die Kontoauszüge der letzten Monate. Jeder Vertrag muss aktiv und schriftlich gekündigt werden, am besten unter Beifügung einer Kopie der Sterbeurkunde.

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2. Die Falle der Fristen: Das Sonderkündigungsrecht beim Mietvertrag verpassen

ei einigen essenziellen Verträgen, wie dem Mietvertrag, existiert zwar ein Sonderkündigungsrecht, doch dieses ist an extrem kurze Fristen gebunden.

Das Sonderkündigungsrecht gestattet es den Erben, das Mietverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist außerordentlich zu kündigen – oft mit einer verkürzten Kündigungsfrist von drei Monaten. Versäumen Sie als Erbe jedoch diese knappe Frist (meist innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls), läuft der Mietvertrag zu den normalen, oft viel längeren Konditionen weiter. Steht die Wohnung dann leer, fallen unnötige Mietkosten an.

Wichtig zu wissen:

  • Bei einem Umzug in ein Pflegeheim gelten oft andere, sofortige Regelungen. Hier endet das Vertragsverhältnis mit dem Sterbetag.
  • Wird das Mietverhältnis durch in der Wohnung lebende Ehepartner oder Kinder fortgeführt, besteht das Sonderkündigungsrecht in der Regel nicht.

„Meine Empfehlung: Informieren Sie den Vermieter oder das Pflegeheim unverzüglich schriftlich über den Todesfall und überlegen Sie, ob Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen“, rät Vincenzo Leto.

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3. Der fehlende Nachweis: Kündigen ohne Erbnachweis

„Viele Dienstleister und Banken benötigen für die Abwicklung oder Kündigung der Verträge nicht nur die Sterbeurkunde, sondern auch einen Nachweis Ihrer Berechtigung – also, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind“, weiß Vincenzo Leto aus Erfahrung.

Das Problem: Wird die Kündigung zu früh verschickt, fehlt dieser Nachweis oft. Die Unternehmen legen die Kündigung dann womöglich nicht rechtsgültig zu den Akten oder fordern den Nachweis nach, was wertvolle Zeit kostet. Gerade bei Banken und Versicherungen ist das der Regelfall.

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So gehen Sie richtig vor:

  • Kündigen Sie Verträge, bei denen Sie sofort als Erbe auftreten müssen (Banken, Versicherungen), immer erst, wenn Sie den Erbschein oder ein anderes gültiges Dokument wie z.B. ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen können, das Sie als Rechtsnachfolger ausweist.
  • Schicken Sie wichtige Kündigungen (Miete, teure Abos) am besten per Einschreiben mit Rückschein, um den Nachweis des Zugangs zu sichern.

„Die Abwicklung des Nachlasses ist eine schwere Bürde in einer emotionalen Zeit. Lassen Sie sich bei diesen Schritten von Fachleuten unterstützen. Wir helfen Ihnen gerne, die Übersicht zu behalten und die notwendigen Schritte zeitnah und korrekt einzuleiten. So können Sie sich wieder dem widmen, was in diesen Stunden zählt, nämlich der Trauer und der Erinnerung“, sagt Vincenzo Leto als erfahrener Bestatter.

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