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Das Erbe ausschlagen: Wirklich eine gute Idee?
Die Nachricht vom Tod eines geliebten Menschen bringt oft nicht nur Trauer mit sich, sondern auch die Auseinandersetzung mit dem Erbe. In den meisten Fällen bedeutet das eine finanzielle Bereicherung – aber manchmal heißt Erben auch, dass Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden oder Verpflichtungen übernehmen. Manchmal ist es daher ratsam, das Erbe auszuschlagen. Dieser Schritt sollte gut überlegt sein, denn er ist endgültig und mit klaren Fristen verbunden.
Wir von Bestattungen Leto von Butz begleiten Sie auch in dieser schwierigen Phase und möchten Ihnen einen praxisnahen Überblick geben, wann das Ausschlagen eines Erbes sinnvoll sein kann und welche wichtigen Punkte Sie dabei beachten müssen.
Wann man ein Erbe ausschlagen sollte
Die Entscheidung, ein Erbe nicht anzunehmen, ist nicht leicht, basiert aber oft auf rationalen Gründen. Die zwei häufigsten Auslöser sind:
- Überschuldung des Nachlasses: Die Schulden des Verstorbenen übersteigen das vorhandene Vermögen deutlich. Als Erbe haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für diese Schulden.
- Verpflichtungen und Aufwand: Manchmal ist das Erbe zwar nicht überschuldet, aber der Aufwand, es zu verwalten oder zu verwerten, steht in keinem Verhältnis zum Wert. Dies kann bei stark sanierungsbedürftigen, wertlosen Immobilien oder bei einem sehr unübersichtlichen, komplizierten Nachlass der Fall sein.
Vier Punkte, die Sie beim Erbverzicht beachten müssen
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, das Erbe auszuschlagen, müssen Sie einiges berücksichtigen:
1. Die Frist ist kurz und strikt: 6 Wochen! Das deutsche Erbrecht sieht eine sehr knappe Frist für die Ausschlagung vor: Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Todesfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben, haben Sie sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Lebte der Verstorbene im Ausland oder Sie als Erbe selbst, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Versäumen Sie diese Frist, dann gilt das Erbe automatisch als angenommen.
2. Formvorschrift: Der Erbverzicht muss offiziell erfolgen
Ein einfacher Brief an das Nachlassgericht oder eine mündliche Erklärung genügen nicht. Die Ausschlagung des Erbes muss formal korrekt erklärt werden, und zwar an die zuständige Stelle: Sie müssen den Erbverzicht entweder beim Nachlassgericht an Ihrem Wohnort zur Niederschrift erklären und persönlich dort erscheinen oder Sie lassen die Erklärung von einem Notar beglaubigen und dieser leitet sie dann an das zuständige Nachlassgericht weiter. „Mein Tipp: Wählen Sie den Weg über den Notar, wenn Sie unsicher sind, welches Nachlassgericht zuständig ist“, rät Bestatter Vincenzo Leto.
3. Die Folgen: Sie schlagen für sich und Ihre Kinder aus
Ein Erbverzicht hat weitreichende Folgen für die gesamte Erbfolge: Schlagen Sie als Erbe aus, rücken die nachfolgenden Erben in der gesetzlichen Erbfolge nach. Dies sind in den meisten Fällen Ihre eigenen Kinder. Wollen Sie die Schuldenproblematik vollständig aus der Familie halten, müssen Sie auch im Namen Ihrer minderjährigen Kinder das Erbe ausschlagen. Hierfür ist zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Zu beachten ist auch: Sobald Sie ausschlagen, verlieren Sie jeglichen Anspruch auf sämtliche Vermögenswerte, selbst wenn diese nachträglich entdeckt werden.
4. Finger weg vom Erbe: Kein Nutzung von hinterlassenen Dingen bei Erbverzicht!
Bis zur endgültigen Entscheidung sollten Sie nichts tun, was als Annahme des Erbes interpretiert werden könnte. Das bedeutet: Keine Nachlassverwaltung: Begleichen Sie keine offenen Rechnungen des Verstorbenen mit dessen Geld. Behalten oder nutzen Sie auch keine Gegenstände aus dem Nachlass (z.B. Schmuck oder Autos). Mit einer Ausnahme: Die Beauftragung des Bestattungsunternehmens und die Organisation der Beerdigung gelten nicht als Annahme des Erbes, da diese Kosten als Nachlassverbindlichkeiten gelten und zuerst beglichen werden müssen. Hierfür haften Sie in der Regel als nächster Angehöriger ohnehin, unabhängig davon, ob Sie Erbe sind oder nicht.
Bestatter Vincenzo Leto rät: „Die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, ist ein wichtiger Schutz ihres eigenen Vermögens. Nutzen Sie die kurze Frist, holen Sie alle Informationen zu den Schulden ein und erklären Sie die Ausschlagung fristgerecht in der korrekten Form. Bei Unklarheiten rate ich ganz dringend dazu, einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren“.
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