Leto von Butz Bestattungen | Solingen

Was ist im Todesfall zu tun – und wie viel Zeit bleibt dafür?

Alles, was Sie wissen sollten: Neuigkeiten und hilfreiche Informationen rund um Bestattung und Traue

Was ist im Todesfall zu tun – und wie viel Zeit bleibt dafür?

Wenn ein geliebter Mensch von uns geht, ist das erst einmal ein Schock. Inmitten der tiefen Trauer und des emotionalen Ausnahmezustands bricht jedoch oft schlagartig eine Flut an organisatorischen Fragen über die Hinterbliebenen herein: Unzählige Verpflichtungen müssen unter akutem Zeitdruck erledigt werden.

„Wir von Leto von Butz wissen aus langjähriger Erfahrung, wie erdrückend diese Situation sein kann. Deshalb möchten wir Ihnen vor allem eine Botschaft an das Herz legen: Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Das Gesetz und die formalen Abläufe geben Ihnen in den meisten Fällen mehr Raum für den bewussten Abschied, als man in der ersten Panik vermutet. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen – wir stehen Ihnen als verlässlicher, kompetenter und einfühlsamer Partner einfühlsam zur Seite“, sagt Bestatter Vincenzo Leto.

Um Ihnen in dieser unübersichtlichen Situation Orientierung und Struktur zu bieten, haben wir die wichtigsten Schritte und die jeweiligen gesetzlichen sowie organisatorischen Fristen für Sie zusammengefasst.

1. Die ersten Stunden: Unverzügliche Schritte

Innerhalb weniger Stunden

  • Arzt verständigen (Todesbescheinigung): Tritt der Todesfall zu Hause ein, informieren Sie bitte als Erstes einen Arzt (den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117). Tritt der Sterbefall im Krankenhaus, einem Hospiz oder Pflegeheim ein, übernimmt die dortige Verwaltung diese Aufgabe für Sie. Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die offizielle Todesbescheinigung aus. Dieses Dokument ist die zwingende Voraussetzung für jeden weiteren Schritt.

In den ersten 24 bis 36 Stunden

  • Das Bestattungsunternehmen kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir von Leto von Butz sind Tag und Nacht, auch an Wochenenden und Feiertagen, persönlich für Sie erreichbar. In einem ersten, behutsamen Gespräch besprechen wir das weitere Vorgehen. Sie müssen jetzt noch keine endgültigen Entscheidungen über die Form der Beisetzung treffen. Es geht zunächst nur darum, Ihnen Last von den Schultern zu nehmen.
  • Die Überführung: Gesetzlich ist geregelt, dass ein Leichnam innerhalb von 36 Stunden (je nach Bundesland variiert diese Frist leicht zwischen 24 und 48 Stunden) in eine Leichenhalle oder in die Räumlichkeiten eines Bestatters überführt werden muss. Das bedeutet für Sie: Sie haben zu Hause durchaus das Recht und die Zeit, in aller Ruhe am Sterbebett Abschied zu nehmen und eine Totenwache zu halten. Wir richten uns bei der Abholung ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Tempo.

Wichtige Dokumente, die Sie bereitlegen sollten:

  • Personalausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
  • Bei Verheirateten: Stammbuch oder Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
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2. Die ersten Tage: Behördenwege und Organisation

Innerhalb von 3 Werktagen

  • Anzeige beim Standesamt: Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Das Standesamt stellt daraufhin die wichtigen Sterbeurkunden aus.
  • Im Rahmen unserer Dienstleistung übernehmen wir diesen schweren Gang zu den Behörden komplett für Sie. Wir reichen die Dokumente ein, regeln die Formalitäten und besorgen die erforderlichen Urkunden, während Sie sich ganz auf sich und Ihre Familie konzentrieren können.

Innerhalb weniger Tage

  • Die Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung: Gemeinsam setzen wir uns in ruhiger Atmosphäre zusammen, um die Bestattung zu planen. Wir besprechen, ob eine Erd-, Feuer- oder eine Naturbestattung im Sinne des oder der Verstorbenen ist, welcher Rahmen für die Trauerfeier passend ist und welche Musik oder Dekoration gewünscht ist. Auch die Benachrichtigung von Krankenkassen und Rentenversicherungen sowie das Aufgeben von Traueranzeigen koordinieren wir Hand in Hand mit Ihnen.
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3. Wie viel Zeit bleibt bis zur Bestattung?

Die Fristen für die eigentliche Beisetzung sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt, bewegen sich aber meist in folgenden Zeiträumen:

  • Die Erdbestattung: Ein Sarg muss in der Regel innerhalb von 4 bis 10 Tagen nach Feststellung des Todes beigesetzt werden. Eine frühere Bestattung als 48 Stunden nach dem Tod ist gesetzlich untersagt, um absolute Sicherheit zu gewährleisten.
  • Die Feuerbestattung: Für die Einäscherung gilt meist eine ähnliche Frist wie für die Erdbestattung (die Überführung ins Krematorium erfolgt meist innerhalb von zehn Tagen). Für die spätere Beisetzung der Urne gewähren die Behörden jedoch deutlich mehr Spielraum: Je nach Region haben Sie zwischen wenigen Wochen bis zu drei Monaten Zeit. Dies ermöglicht es Familien, die Trauerfeier flexibler zu gestalten – insbesondere, wenn Angehörige eine weite Anreise haben.
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Ein starker Partner an Ihrer Seite

Die Liste der Aufgaben scheint lang, doch die wichtigste Botschaft für Sie lautet: Sie müssen nichts davon allein bewältigen. Kompetenz bedeutet für uns bei Leto von Butz nicht nur, dass wir die bürokratischen und organisatorischen Abläufe fehlerfrei und zügig beherrschen. Kompetenz bedeutet vor allem, dass wir Ihnen den Raum und die Zeit schaffen, die Sie für Ihre Trauer und ein würdevolles Abschiednehmen benötigen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie, hören zu und fangen Sie dort auf, wo die Organisation des Alltags Sie zu erdrücken droht. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, unsere diskrete Professionalität und unsere von Herzen kommende, pietätvolle Begleitung.

Haben Sie Fragen zu einem aktuellen Trauerfall oder wünschen Sie eine unverbindliche, beratende Hilfestellung? Kontaktieren Sie das Team von Leto von Butz. Wir schenken Ihnen Halt, Struktur und ein offenes Ohr in einer schweren Zeit.

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