Leto von Butz Bestattungen

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Todesfall in der Familie: Wann braucht man eigentlich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist ein wichtiges Dokument im Erbfall, aber nicht immer erforderlich. Er dient als Nachweis für das Erbrecht und wird oft benötigt, um als Erbe handeln zu können. Notwendig ist ein Erbschein immer dann:

  • Wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert: In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Der Erbschein dient dann als Nachweis, wer die rechtmäßigen Erben sind.
  • Wenn das Testament oder der Erbvertrag nicht notariell beurkundet ist: Ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag gelten in der Regel als ausreichender Erbnachweis. Ist dies jedoch nicht der Fall, ist ein Erbschein erforderlich.
  • Bei bestimmten Geschäften und Transaktionen: Banken, Versicherungen, Grundbuchämter und andere Institutionen verlangen oft einen Erbschein, um sicherzustellen, dass der Handelnde tatsächlich der Erbe ist. Auch wenn Immobilien vererbt werden und die Erben als Vermieter oder Verkäufer auftreten, müssen sie ihr Erbrecht mit einem Erbschein nachweisen.
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Wann ist ein Erbschein im Todesfall nicht erforderlich?

Umgekehrt ist ein Erbschein nicht notwendig, wenn ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag vorliegen oder wenn der Erblasser eine Vollmacht über den Tod hinaus ausgestellt hat. In diesem Fall kann der oder die Bevollmächtigte die Angelegenheiten des Erblassers nach dem Tod regeln, ohne einen Erbschein vorlegen zu müssen. Übrigens muss der Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht (Abteilung des Amtsgerichts) beantragt werden. Das ist nicht kostenlos: Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.

„Ein Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das im Falle des Todes benötigt werden kann. Es ist jedoch nicht immer erforderlich. Das weiß ich aus Gesprächen mit Hinterbliebenen“, sagt Bestatter Vincenzo Leto, der als Inhaber von Leto von Butz Bestattungen in Solingen im Beratungsgespräch mit Angehörigen auch manchmal Fragen zum Erbrecht gestellt bekommt. „Ob ein Erbschein im Todesfall notwendig ist, hängt von verschiedenen Umständen ab. Am besten lässt man sich juristisch beraten, um zu klären, ob ein Erbschein gebraucht wird. Man kann auch direkt beim Gericht anrufen und anfragen“.

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