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Girokonto auflösen nach Todesfall: Was Angehörige wissen müssen
Menschen, die einen Trauerfall erlitten haben, stehen auch vor ganz praktischen Fragestellungen. Und als Bestattungsunternehmen stehen wir unseren Kunden natürlich auch dann zur Seite, wenn es darum geht, zu verschiedenen Themen im Todesfall zu beraten und zu begleiten. Ein Thema, das in diesem Zusammenhang immer mal wieder zur Sprache kommt, ist das Thema Kontoauflösung und Zugriff auf das Girokonto des oder der Verstorbenen. Wann muss das Konto aufgelöst werden und von wem? Darf man nach dem Tod des Kontoinhabers noch Geld abheben oder überweisen und wer darf das? Was muss man wissen, wenn man das Girokonto eines verstorbenen Familienmitglieds auflösen oder von dem Konto noch Zahlungen anweisen möchte und wie kann man sich darauf vorbereiten?
Erbschein, Testament oder Vollmacht über den Tod hinaus
Das Wichtigste ist der Nachweis Ihrer Berechtigung. Eine Bank darf Kontoinformationen und Vermögen nur an rechtmäßige Erben herausgeben. Beschaffen Sie sich mehrere Ausfertigungen der amtlichen Sterbeurkunde. Diese ist das grundlegende Dokument, das den Tod belegt. Wir als Bestatter unterstützen Sie dabei.
- Erbschein oder Testament: Die Bank benötigt einen Nachweis, dass Sie der rechtmäßige Erbe oder Bevollmächtigte des Nachlasses sind. Wenn kein Testament vorliegt, benötigen Sie einen Erbschein vom Nachlassgericht, der die Erben ausweist. Die Beantragung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Vollmacht über den Tod hinaus: Hat das verstorbene Familienmitglied Ihnen zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, kann diese Ihnen ebenfalls ermöglichen, auf das Konto zuzugreifen und notwendige Erledigungen zu tätigen, ohne auf einen Erbschein warten zu müssen.
- Informieren Sie die Bank des verstorbenen Familienmitglieds so schnell wie möglich über den Todesfall. Das stoppt weitere Lastschriften und Daueraufträge, die nicht mehr ausgeführt werden sollen. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Berater in der Filiale oder der Nachlassabteilung der Bank. Nehmen Sie die genannten Dokumente mit.
- Überweisungen dürfen Sie noch tätigen, wenn Sie eindeutig dazu berechtigt sind. Sobald die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt, wird das Konto gesperrt oder in einen "Nachlass-Modus" versetzt. Ohne eine gültige Vollmacht, die über den Tod hinausgeht, oder einen Erbschein dürfen Sie keine eigenmächtigen Verfügungen mehr tätigen. „In der Praxis tolerieren Banken manchmal kleinere, absolut notwendige Zahlungen, die zur Sicherung des Nachlasses dienen wie Bestattungskosten oder Rechnungen für laufende Verträge, bevor ein Erbschein vorliegt. Das ist jedoch Kulanz und keine rechtliche Pflicht der Bank“, weiß Vincenzo Leto aus Erfahrung. Bewahren Sie Belege für alle getätigten Ausgaben sorgfältig auf, da diese zum Nachlass gehören und unter Umständen gegenüber Miterben oder dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen.
Wie lange kann das Konto ab Todesdatum bestehen bleiben?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene maximale Frist, wie lange ein Girokonto nach dem Tod eines Inhabers bestehen bleiben darf. Allerdings ist es im Interesse aller Beteiligten, das Konto zeitnah aufzulösen, denn auch nach dem Tod können Kontoführungsgebühren anfallen. Außerdem setzen einige Banken intern Fristen für die Abwicklung von Nachlasskonten, um ihre Prozesse zu straffen. Es ist jedoch üblich, dass Konten sogar mehrere Monate bestehen bleiben, besonders wenn die Klärung der Erbfolge nicht ganz klar ist.
Sobald Ihre Berechtigung klar ist, können Sie die Auflösung des Kontos beantragen:
- Lassen Sie sich einen aktuellen Kontoauszug und eine Aufstellung des Restguthabens geben.
- Kündigen Sie alle Daueraufträge und widerrufen Sie alle Lastschriften, die nicht mehr benötigt werden. Prüfen Sie, welche Verträge des Verstorbenen noch gekündigt oder umgestellt werden müssen.
- Reichen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben bei der Bank ein.
- Geben Sie ein Referenzkonto an, auf das das Restguthaben überwiesen werden soll - das Konto des Erben oder eines gemeinsamen Nachlasskontos, falls eine Erbengemeinschaft vorliegt.
- Geben Sie alle zum Konto gehörenden Karten an die Bank zurück oder vernichten Sie sie.
Vincenzo Leto rät: „Bitte besprechen Sie finanzielle Themen rechtzeitig mit Ihren Angehörigen und stellen Sie Vollmachten für Ihre Vertrauensperson über den Tod hinaus aus. Es vereinfacht viele Dinge, wenn der Ernstfall eintritt und entlastet Ihre Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Zeit“.
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