Leto von Butz Bestattungen

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Absicherung für Eheleute im Todesfall: Das Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments, die vor allem von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften genutzt wird. Es ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Der Clou dieses Testaments besteht darin, dass der überlebende Partner im Todesfall des anderen zunächst alles erbt. Das bedeutet, dass der Überlebende der Beiden finanziell abgesichert ist und sich keine Sorgen um den Nachlass machen muss. Erst nach dem Tod des zweiten Partners geht das Vermögen an die Erben, üblicherweise die Kinder.

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Welche Vorteile hat das Berliner Testament?

  • Absicherung des überlebenden Partners: Der überlebende Partner soll im Todesfall des anderen finanziell abgesichert sein und den Lebensstandard aufrechterhalten können.
  • Vereinfachung der Erbfolge: Durch das Berliner Testament wird die Erbfolge klar und eindeutig geregelt. Es gibt keine Streitigkeiten zwischen den Erben.
  • Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen: Meistens kann das Berliner Testament dazu beitragen, Pflichtteilsansprüche zu reduzieren oder zu vermeiden.
  • Hohe Flexibilität: Das Berliner Testament lässt sich individuell an die Bedürfnisse der Partner anpassen.
  • Geringe Kosten: Die Erstellung eines Berliner Testaments ist kostengünstiger als die Erstellung zweier Einzeltestamente und kann auch handschriftlich erstellt werden, es muss nicht unbedingt ein Notar hinzugezogen werden.
Leto von Butz Bestattungen

„Das Berliner Testament ist eine gute Möglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die Erbfolge einfach und sicher zu regeln. Es bietet dem überlebenden Partner finanzielle Sicherheit“, sagt Bestatter Vincenzo Leto, der als Inhaber von Leto von Butz Bestattungen in Solingen bei Gesprächen mit Hinterbliebenen auch häufig mit Testaments- und Erbfragen konfrontiert wird. „Ich stelle immer wieder fest, dass man sich rechtzeitig mit Fragen des Erbfalls und Testaments beschäftigen sollte, damit im Todesfall alles den eigenen Wünschen entsprechend geregelt ist“, sagt Vincenzo Leto.